Wir starten mit Euch ins Jahr 2015!
Wir wünschen euch ein tolles Jahr, und das ihr alles erreicht was ihr euch vorgenommen habt.
Habt ihr eigentlich gewußt das wir nun all unsere Ausbildungen bei der ZFU staatlich zugelassen haben!!
Unsere Trainer B-Lizenz war die erste Ausbildng die staatlich zugelassen wurde. Damit reiten wir uns unter die "großen" Ausbilder wie BSA-Akademie und IST. Danach folgte die Functional Trainer A-Lizenz - die Athletik Trainer A-Lizenz - die Personal Trainer A-Lizenz und seit Sommer 2014 auch die Athletik Fußball A-Lizenz .
Wir weden immer wieder gefragt, was der Unterschid ist zwischen staatlich zulassung und staalich anerkannt. Darum gibt es hier eine kleine Zusammenfassung für euch.
Staatlich anerkannte Ausbildung = staatlich geregelt
Entscheidende Grundlage für die staatlich anerkannte Ausbildung ist, dass ihr ein staatliches Gesetz zugrunde liegt. Das ist entweder das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung. Für die Ausbildungen ist eine Ausbildungsordnung festgelegt, die bundeseinheitlich geregelt ist. Zu der Ausbildungsordnung gehören Angaben über Berufsbezeichnung und Berufsbild, Dauer der Ausbildung, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen. Am Ende der Berufsausbildung steht dann eine staatliche Prüfung.
Eine solch staatlich anerkannte Ausbildung findet im dualen System statt. Das heißt die Lernorte sind Betrieb und Berufsschule. Entweder Gewerbebetriebe oder auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung oder der freien Berufe können das sein. Facharbeiter- und Fachangestelltenberufe sind also auch staatlich anerkannte Ausbildungen. Ausbildungen an Berufsfachschulen, die zu staatlich anerkannten Abschlüssen führen, sind häufig je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Hier gibt es dann Absprachen mit den Kultusministerien.
Universitäten z.B. sind staatlich anerkannte Hochschulen, und dürfen Abschlüsse wie Diplom, Bachelor oder Master anbieten. In diesem Fall ist die Hochschule staatlich anerkannt und nicht der Abschluss.
Staatlich zugelassen = staatlich zertifiziert
Die staatliche Zulassung von Fernlehrgängen ist seit 1977 in Deutschland gesetzlich verankert. Sie ist ein wirksamer Verbraucherschutz für Weiterbildungen per Fernunterricht, die der beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen. Die Prüfung und Zulassung von Fernlehrgängen nimmt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln vor, und zwar noch bevor der Fernlehrgang öffentlich angeboten werden darf. Nur solche Fernkurse, die ausschließlich der Freizeitgestaltung dienen, benötigen keine staatliche Zulassung.
Durch die ZFU-Zulassung wird sichergestellt, dass die fachliche und didaktische Qualität eines Fernlehrgangs einwandfrei ist, so dass das angegebene Lehrgangsziel auf diesem Wege auch wirklich erreicht werden kann. Außerdem wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft, ob die Vertragsgestaltung und das Werbeverhalten der Fernschule den strengen gesetzlichen Vorgaben standhalten.
Die Sportlerei Akademie ist eine private Ausbildungsinstitut mit staatlich zugelassenen Aus- und Weiterbildungen auf Fernstudienbasis. Bez. der Qualitätsanforderungen ist die staatliche Zulassung der staatlichen Anerkennung vom Werte her gleichzustellen. Der Lehrumfang und das Lehrkonzept kann jedoch beiderseits unterschiedlich sein.
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